Über uns

Hinter der Grosselterninitiative stehen engagierte, aktive Grosseltern, die es nicht tatenlos hinnehmen wollen, dass sie ihre Enkelkinder nach Trennung, Scheidung oder Familienkonflikt nicht mehr sehen dürfen.

Viele dieser Grosseltern haben ihre Enkel von frühester Kindheit an teilweise betreut.
Entzieht der obhutsberechtigte Elternteil nach der Scheidung dem anderen Elternteil die Kinder, so sind die Grosseltern in der Regel mitbetroffen.

Damit verlieren Kinder in dieser Situation nicht nur einen Elternteil (meist den Vater) sondern auch gleich noch dessen ganze Familie. Oft sind dies nebst den Grosseltern auch noch Götti, Gotte, Onkel und Tanten, einen Grossteil des bisherigen Beziehungsnetzes des Kindes eben. Art. 274a ZGB schützt dieses Beziehungsnetz. Schweizer Gerichte setzen diesen Gesetzesartikel aber nur sehr restriktiv um.